Die Jury-Mitglieder sollten mindestens 20 Jahre alt sein. Nach oben besteht keine Begrenzung. Mitglieder der Festival-Organisation sind von der Publikumsjury ausgeschlossen.
Jedes Jury-Mitglied muss während der Festival-Woche uneingeschränkt Zeit für seine Jury-Aufgabe haben. Anderweitige Termine sind nicht möglich.
Jedes Jury-Mitglied muss Interesse am Film generell und insbesondere am deutschen Film haben und über Grundkenntnisse filmischer Ausdrucksmöglichkeiten verfügen, um die gesehenen Filme entsprechend beurteilen zu können.
2. Aufgaben und Pflichten der Jury-Mitglieder
Jedes Jury-Mitglied muss alle für den Publikumsbiber zugelassenen Filme gesehen haben. Dies kann in regulären Festival-, aber auch in gesonderten Jury-Vorstellungen erfolgen.
Die Jury sieht gemeinsam die zu beurteilenden Filme und berät deren Bewertung. Die Beratungen werden von einem zu wählenden Vorsitzenden geleitet.
Die Jury wählt, stellvertretend für das Gesamtpublikum, den für sie besten Film aus. Kriterien für die Entscheidung sind filmische Qualität und die angenommene Publikumswirksamkeit. Alle Beratungen dazu unterliegen der Geheimhaltungspflicht
Die Entscheidung sollte möglichst einstimmig erfolgen. Dabei sind Preisteilungen, also Vergaben „ex aequo“ nicht zulässig. Auch zusätzliche „Lobende Erwähnungen“ sind unbedingt zu vermeiden. Die Entscheidung ist bis zur Veröffentlichung durch die Festivalleitung geheim zu halten.
Sie umfasst neben Titel und auszuzeichnendem Regisseur eine schriftliche Begründung. Sie beschränkt sich auf die zwei, drei Hauptaspekte der Preisvergabe und darf 5 – 10 Sätze (max. 400 Zeichen) nicht überschreiten. Auch diese Begründung muss bis Sonntag, 9.00 Uhr vorliegen, am besten als Word-Dokument.
Der Jury-Vorsitzende trägt die Entscheidung auf der Abschluss-Pressekonferenz am Sonntag und auf der Filmfest-Gala vor.
Neben der reinen Jury-Tätigkeit in Form der Filmsichtung bei den Jury-Vorstellungen stehen die Mitglieder der Publikumsjury für folgende Termine zur Verfügung:
beim Fototermin und anschliessendem Briefing in der Geschäftsstelle (Termin wird im Voraus bekannt gegeben)
bei der offiziellen Festival-Eröffnung und der Preisverleihung in der Stadthalle
Für die Pressestelle wird dazu von jedem Mitglied ein Foto, allgemeine Angaben zur Person und eine Kurzbiographie benötigt.
3. Leistungen des Veranstalters
Die Jury-Tätigkeit ist grundsätzlich ehrenamtlich. Eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung erfolgt nicht.
Jedes Jury-Mitglied erklärt sich durch die Annahme seiner Berufung mit dieser Regelung einverstanden.
Unabhängig davon ist jedes Jury-Mitglied den eingeladenen Filmschaffenden gleichgestellt: Festivalpass, der zu allen Veranstaltungen der Filmfestspiele freien Eintritt gewährt, einschließlich Einladung zur Filmfest-Gala.
Für eine Verpflegung der Jury-Mitglieder ist im Rahmen der anderen Jurys gesorgt.